Jahrhunderthochwasser: Der BJV-Appell zum Wildtierschutz

Abstand halten, Rückzugsmöglichkeiten bieten, nicht zu nahekommen und vor allem nicht anfassen – das hilft aktuell den Wildtieren und ihrem Nachwuchs, das Hochwasser zu überleben. Gemeinsam mit seinen Kreisgruppen bittet der Bayerische Jagdverband darum, aktuell auch auf Wildtiere entsprechend Rücksicht zu nehmen.
Durch das extreme Wetter und das Hochwasser ist viel Jungwild ertrunken, an Unterkühlung gestorben oder Tierfamilien wurden getrennt. Daher suchen die Elterntiere aktuell intensiv und über mehrere Wochen nach ihren Jungen.
Auch haben viele Wildtiere durch das Wasser ihren angestammten Lebensraum verloren und sind in neuen Aufenthaltsbereichen auf der Suche nach Deckung und Nahrung – dabei kennen sie weder Straßen noch Wege oder Zäune und haben noch keine sicheren Fluchtrouten.
Daher kann es in der nächsten Zeit immer wieder zu ungewöhnlichen Begegnungen mit Wildtieren an völlig unerwarteten Plätzen oder Uhrzeiten kommen. Der Jagdverband bittet daher Alle, hier unbedingt Rücksicht zu nehmen.
„Unser Appell dazu ist klar und einfach“ – so BJV-Präsident Ernst Weidenbusch:
Wenn Sie ein Wildtier in ungewohnter Gegend entdecken, lassen Sie es bitte in Ruhe, halten Sie Abstand und lassen Sie Ihren Hund an der Leine. Bei Jungtieren, die allein sind bitte nicht zu nahe rangehen und auf keinen Fall anfassen. Und bitte in diesen Fällen uns beim BJV, der jeweiligen BJV-Kreisgruppe oder direkt Ihrem Jäger vor Ort Bescheid geben. Denn unsere Jäger sind die Experten, die genau wissen was zu tun ist und können unseren Wildtieren fach- und sachgerecht helfen.“

Hundekurs 2024

Anfang Februar 2024 findet ein Kurs für Hundeführer mit ihren Hunden (4-12 Monaten) mit dem Motto ,,Das kleine 1×1 des Grundgehorsams“

Geübt werden:

  • Sitz
  • Platz (Bleib)
  • Leinenführigkeit
  • Erste Halteübung für die zukünftige Apportierarbeit
  • Standruhe
  • Soziale Einordnung
  • Arbeitsfreude und Führigkeit fördern.

Kursdauer: gesamt 20 Std.

immer am Wochenende Samstag oder Sonntag

Kurszeiten: 10-12 Uhr

Kosten: Für BJV Mitglieder kostenlos

Für „Nicht“-Mitglieder ist ein Unkostenbeitrag von 70€ zu zahlen.

Kursort: Viechtach ( eingezäunter Hundeplatz)

Mitzubringen: Kleine Hundedecke, Impfass mit aktueller Tollwutschutzimpfung

Bei Rückfragen stehe ich gerne zu verfügung:

Gabi Müller.

Tel: 015167508209

oder ab 20 Uhr unter der Telefonnummer: 09942/3709

Alle Jahre wieder – Aktuelle Entwurmungsaktion bei Schalenwild im tschechischen Grenzgebiet

In den vergangenen Jahren wurden in Tschechien regelmäßig Entwurmungsaktionen von Wildtieren mit Anthelminthika durchgeführt, wobei die Behandlungszeiträume zumeist in den ersten zwei Monaten eines Jahres lagen. 

Nach Informationen des Bundeslandwirtschaftsministeriums wurden in Tschechien bereits wieder grenznahe Entwurmungsaktionen bei Wildtieren durchgeführt. Die Behandlung von Wildtieren mit Antiparasitika wird dabei nicht auf dem gesamten Hoheitsgebiet der Tschechischen Republik vorgenommen, sondern betrifft nur einzelne Jagdreviere, in denen eine vorangegangenn parasitologische Kontrolle/Untersuchung ein positives Ergebnis erbrachte. Nach dem tschechischen Veterinärgesetz ist der Einsatz von ausschließlich für diesen Zweck von der State Veterinary Administration zugelassene Tierarzneimittel mit antiparasitärer Wirkung bei freilebendem Schalenwild zulässig. 

Der Einsatz erfolgte bereits vom 30.01.23-19.02.23 in grenznahen Revieren (an der Grenze zu Deutschland, jedoch nicht zu Bayern). Folgende Schalenwildarten können von der Aktion betroffen sein, sofern sie in den Gebieten vorkommen:  Rotwild, Rehwild, Damwild, Sikawild, Muffelwild und Gamswild. Schwarzwild steht nicht im Focus der „Behandlung“, es kann jedoch nicht gänzlich ausgeschlossen werden, dass auch Wildschweine das Mittel aufnehmen.

Aufgrund der Grenznähe kann nicht ausgeschlossen werden, dass behandeltes Wild aus tschechischen Revieren in angrenzende deutsche bzw. bayerische Reviere überwechselt und dort entsprechend seiner Jagdzeiten (im Zeitraum „offiziell“ betroffen: Schwarzwild) zur Lebensmittelgewinnung erlegt wird. In der Folge ist nicht auszuschließen, dass möglicherweise mit Rückständen von Tierarzneimitteln belastetes Wildbret in Verkehr gebracht wird.

Die Feststellung von „Rückständen“ ist zum Zeitpunkt der Schussabgabe jedoch nicht möglich. Da von den deutschen Behörden aktuell nicht auf konkrete Wartezeiten im Zusammenhang der Arzneimittelanwendung bei (potentiell lebensmittelliefernden) Wildtieren hingewiesen wurde, muss von einer Wartezeit von mindestens 28 Tagen ausgegangen werden (Arzneimittelgesetz (AMG) und Verordnung über tierärztliche Hausapotheken (TÄHAV)).

Auch wenn derartige Entwurmungsmaßnahmen bei freilebendem Wild werden in Deutschland nicht durchgeführt werden, besteht die Möglichkeit, dass behandelte Tiere mit den entsprechenden Arzneimittelrückständen aufgrund der Grenznähe aus tschechischen Gebieten in Reviere auf deutscher Seite wechseln und hier erlegt werden. Erst beim erlegten Tier kann durch Untersuchung festgestellt werden, ob ein Arzneimittel aufgenommen wurde. Deshalb obliegt dem Jäger als Lebensmittelunternehmer eine besondere Sorgfaltspflicht. 

Es ist verboten, Wildfleisch in Verkehr zu bringen, das unzulässige Arzneimittelrückstände aufweist. Wir möchten darauf hinweisen, dass Jäger, die potentiell „therapiertes“ Schalenwild z.B. als Hegeabschüsse erlegen, vor einer Vermarktung im Rahmen der erforderlichen amtlichen Fleischuntersuchung außerdem überprüfen lassen müssen, inwieweit Arzneimittelrückstände vorliegen. Weisen Sie bitte den Untersucher auf die Möglichkeit der Arzneimittelaufnahme hin.

(Def. Wartezeit nach BMEL: Wartezeit ist die Zeit, die nach der letzten Verabreichung eines Arzneimittels an ein Tier bis zum Zeitpunkt der Herstellung von Lebensmitteln aus diesem Tier einzuhalten ist und die gewährleistet, dass eventuelle Rückstände bestimmte Höchstmengen für arzneilich wirksame Stoffe nicht überschreiten. Erst nach Ablauf der Wartezeit kann das Tier einer Verwertung zugeführt werden.)