Alle Jahre wieder – Aktuelle Entwurmungsaktion bei Schalenwild im tschechischen Grenzgebiet

In den vergangenen Jahren wurden in Tschechien regelmäßig Entwurmungsaktionen von Wildtieren mit Anthelminthika durchgeführt, wobei die Behandlungszeiträume zumeist in den ersten zwei Monaten eines Jahres lagen. 

Nach Informationen des Bundeslandwirtschaftsministeriums wurden in Tschechien bereits wieder grenznahe Entwurmungsaktionen bei Wildtieren durchgeführt. Die Behandlung von Wildtieren mit Antiparasitika wird dabei nicht auf dem gesamten Hoheitsgebiet der Tschechischen Republik vorgenommen, sondern betrifft nur einzelne Jagdreviere, in denen eine vorangegangenn parasitologische Kontrolle/Untersuchung ein positives Ergebnis erbrachte. Nach dem tschechischen Veterinärgesetz ist der Einsatz von ausschließlich für diesen Zweck von der State Veterinary Administration zugelassene Tierarzneimittel mit antiparasitärer Wirkung bei freilebendem Schalenwild zulässig. 

Der Einsatz erfolgte bereits vom 30.01.23-19.02.23 in grenznahen Revieren (an der Grenze zu Deutschland, jedoch nicht zu Bayern). Folgende Schalenwildarten können von der Aktion betroffen sein, sofern sie in den Gebieten vorkommen:  Rotwild, Rehwild, Damwild, Sikawild, Muffelwild und Gamswild. Schwarzwild steht nicht im Focus der „Behandlung“, es kann jedoch nicht gänzlich ausgeschlossen werden, dass auch Wildschweine das Mittel aufnehmen.

Aufgrund der Grenznähe kann nicht ausgeschlossen werden, dass behandeltes Wild aus tschechischen Revieren in angrenzende deutsche bzw. bayerische Reviere überwechselt und dort entsprechend seiner Jagdzeiten (im Zeitraum „offiziell“ betroffen: Schwarzwild) zur Lebensmittelgewinnung erlegt wird. In der Folge ist nicht auszuschließen, dass möglicherweise mit Rückständen von Tierarzneimitteln belastetes Wildbret in Verkehr gebracht wird.

Die Feststellung von „Rückständen“ ist zum Zeitpunkt der Schussabgabe jedoch nicht möglich. Da von den deutschen Behörden aktuell nicht auf konkrete Wartezeiten im Zusammenhang der Arzneimittelanwendung bei (potentiell lebensmittelliefernden) Wildtieren hingewiesen wurde, muss von einer Wartezeit von mindestens 28 Tagen ausgegangen werden (Arzneimittelgesetz (AMG) und Verordnung über tierärztliche Hausapotheken (TÄHAV)).

Auch wenn derartige Entwurmungsmaßnahmen bei freilebendem Wild werden in Deutschland nicht durchgeführt werden, besteht die Möglichkeit, dass behandelte Tiere mit den entsprechenden Arzneimittelrückständen aufgrund der Grenznähe aus tschechischen Gebieten in Reviere auf deutscher Seite wechseln und hier erlegt werden. Erst beim erlegten Tier kann durch Untersuchung festgestellt werden, ob ein Arzneimittel aufgenommen wurde. Deshalb obliegt dem Jäger als Lebensmittelunternehmer eine besondere Sorgfaltspflicht. 

Es ist verboten, Wildfleisch in Verkehr zu bringen, das unzulässige Arzneimittelrückstände aufweist. Wir möchten darauf hinweisen, dass Jäger, die potentiell „therapiertes“ Schalenwild z.B. als Hegeabschüsse erlegen, vor einer Vermarktung im Rahmen der erforderlichen amtlichen Fleischuntersuchung außerdem überprüfen lassen müssen, inwieweit Arzneimittelrückstände vorliegen. Weisen Sie bitte den Untersucher auf die Möglichkeit der Arzneimittelaufnahme hin.

(Def. Wartezeit nach BMEL: Wartezeit ist die Zeit, die nach der letzten Verabreichung eines Arzneimittels an ein Tier bis zum Zeitpunkt der Herstellung von Lebensmitteln aus diesem Tier einzuhalten ist und die gewährleistet, dass eventuelle Rückstände bestimmte Höchstmengen für arzneilich wirksame Stoffe nicht überschreiten. Erst nach Ablauf der Wartezeit kann das Tier einer Verwertung zugeführt werden.)

Kreisgruppeninformation 20. Februar 2023

Verhältnis zur Politik

Das Verhältnis zwischen Staatsregierung und BJV war noch nie so gut wie heute. Das Präsidium und die Kreisgruppenvorsitzenden waren bei Ministerpräsident Markus Söder zum jagdlichen Austausch im Antiquarium der Residenz zu Gast; beim Neujahrsempfang des Ministerpräsidenten war erstmalig in der Geschichte des BJV das gewählte Präsidium des BJV eingeladen. 

Bleischrotverbot in Feuchtgebieten

Der bayerische Umweltminister Thorsten Glauber hat den „Feuchtgebiete-Begriff“ nach der EU-Verordnung zur Verwendung von bleihaltiger Schrotmunition konkretisiert. Die Definition bleibt auf funktional wirksame Feuchtlebensräume beschränkt. Damit erfasst die Verordnung in Bayern  natürliche und künstliche Fließ- und Stillgewässer und regelmäßig überflutete Auenbereiche und Talräume, sowie jeweils einen Pufferstreifen von 100 m.

Landesversammlung am 11.03.2023 in Hof

Die Landesversammlung am 11.03.2023 in Hof ist mit Tagesordnung eingeladen. 

Zu einem Schreiben des Amtsgerichtes München mit der Bitte um Stellungnahme, da die Kreisgruppe Nürnberg Land für mehrere Kreisgruppen gegen den Verband einen Antrag auf Durchführung einer außerordentlichen Mitgliederversammlung unter Leitung von Rechtsanwalt Heinekamp gestellt hatte, nahm der Verband Stellung. Der Antrag wurde vom Amtsgericht abgelehnt; die beteiligten Kreisgruppen müssen die Kosten des Verfahrens tragen.

Die Anträge auf Verleihung der Ehrenpräsidentschaft an Prof. Jürgen Vocke wurden im Landesausschuss und im Präsidium beschlossen und werden bei der Landesversammlung behandelt.

Josef Freutsmiedl hat sein Amt als Revisor des BJV aus gesundheitlichen Gründen niedergelegt.

Ausschussbesetzung 

Die Ausschussbesetzung ist noch immer nicht beendet, die betroffenen Präsidiumsmitglieder wurden gebeten, ihre Vorschläge abzugeben. Die in den Jahren 2020, 2021 und 2022 ausgeschiedenen Ausschussmitglieder sollen auf der Landesversammlung in Hof endlich geehrt werden.

Rotwildtagung

Die Rotwildtagung in Isny findet gemeinsam mit dem LJV Baden-Württemberg und der Deutschen Wildtierstiftung statt, es wird interessante Fachvorträge zur genetischen Situation des Rotwildes geben. Die Veranstaltung ist restlos ausgebucht.

JAGD in Bayern

Frau Hannah Reutter ist die neue Chefredakteurin der „JAGD in Bayern“. Die „JAGD in Bayern“ wird inhaltlich komplett vom BJV produziert, und zwar von Hannah Reutter, Laura Kreitl und Wolfgang Baumgartner mit Unterstützung der BJV-Fachreferenten und von Honorar-Autoren. Wir kaufen oder übernehmen dabei keine Beiträge von anderen Jagdzeitschriften, überlassen diesen aber Artikel von uns.

Forstliches Gutachten

Die Auswertung zusätzlicher Aufnahmestellen beim Forstlichen Gutachten hat ergeben: Wichtigster Faktor für den Verbiss ist die Störung durch Jagd und Freizeitaktivitäten, danach kommen die Belichtungsverhältnisse, dann die Verfügbarkeit von Wasser, und erst dann die Wilddichte. Die Ausweitung der Jagdzeiten ist daher kontraproduktiv; sie führt zu mehr Verbiss-Schäden.

Auswilderung von Steinwild 

Der Antrag der KG Bad Tölz auf Auswilderung von Steinwild wurde inzwischen im Obersten Jagdbeirat verhandelt. 

Revierübergreifende Nachsuche 

Im Obersten Jagdbeirat wurde auch der vorliegende, noch interne Vorschlag für die Verordnung zur revierübergreifenden Nachsuche besprochen. Der BJV ist mit dem Vorschlag sehr zufrieden.

Waffenrecht

Zum Thema Waffenrecht wurden Gespräche mit dem Bundesinnenministerium und mit dem Bayerischen Innenminister geführt, um die Interessen der Jäger zu schützen. 

Der BJV bittet seine Mitglieder, an BJV-Schießständen die Waffenbesitzkarten zu prüfen und so sicherzustellen, dass niemand an unseren Schießständen mit illegalen Waffen üben oder unberechtigt Munition erwerben kann.

Zusammenarbeit mit dem Umweltministerium

Mit dem Bayerischen Umweltministerium arbeiten wir für die Meldung von Kadaverfunden zusammen: Diese erfolgt über den WildExperten, wo es auch Rückmeldungen für den Melder gibt.

Die Umsetzung der EU-Vorgaben zum Schleppwild wurde mit Umweltminister Thorsten Glauber dahingehend vereinbart, dass der Schleppwildhändler Kundenlisten abgibt, und damit nicht mehr jeder Jäger eine eigene Genehmigung für Kauf, Verwendung und Entsorgung von Schleppwild braucht. Auch zum Thema Wolf haben wir mit dem Umweltminister Lösungsvorschläge erarbeitet.

Landesjagdschule

Die Landesjagdschule des BJV konnte ihr Kursangebot erheblich ausweiten; die Zahl der Teilnehmer und die Auslastung sind deutlich gestiegen. Die Landesjagdschule konnte 2022 eine 20%ige Umsatzsteigerung erzielen.

Meldung der Jägerprüfer 2024

Für die Meldung unserer Prüfer für die Jägerprüfungen ab 2024 an das AELF läuft derzeit die Bewerbungsphase.

Betriebsprüfung

Die Betriebsprüfung beim BJV ist endlich abgeschlossen, die Gemeinnützigkeit des Verbandes ist gesichert. Alle Bescheide behalten unverändert Gültigkeit.

Die Abschlussunterlagen für 2022 gingen bereits an die Steuerkanzlei. Wir danken Fr. Blom und Fr. Lukas für den hohen Einsatz, der dies möglich gemacht hat. Die Revision wird nach der Amtsniederlegung von Hr. Freutsmiedl durch Hr. Rosar alleine durchgeführt. 

Schulkalender 2023

Unser Schulkalender 2023 ist ausverkauft.

Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau

Im Hinblick auf die SVLFG gehen wir weiter gemeinsam mit dem DJV vor; eine Werbeaktion für die Teilnahme an der Wahl ist beim DJV in Vorbereitung.

Messe in Grünau – letzter Stand

Zur Messe Grünau wird auf den entsprechenden Bericht in der „JAGD in Bayern“ verwiesen. Landesausschuss und Präsidium haben beschlossen, E.-U. Wittmann zur Veröffentlichung des Wortlautes seiner Strafanzeige aufzufordern. Zwischenzeitlich gibt es ein Ermittlungsverfahren gegen E.-U. Wittmann wegen Verleumdung, übler Nachrede, Vortäuschen einer Straftat und Falscher Anschuldigung.

Messe in Augsburg und Messe in Salzburg

Der Stand des BJV auf der Messe in Salzburg war ebenso ein voller Erfolg wie auf der Messe in Augsburg. Es gab ausnahmslos positives Feedback. Das neue Konzept, den Stand als Treffpunkt der Bayerischen Jäger – teilweise mit einem Bühnenprogramm – zu organisieren, hat sich bewährt. Dort ist auch die BJV-Service-GmbH vertreten, die sich gut entwickelt und jetzt auch richtige Erträge erwirtschaftet. Die Zusammenarbeit mit dem LJV Baden-Württemberg und den österreichischen Jagdverbänden auf den Messen wird fortgesetzt. 

Bläserwesen

Im Bläserwesen finden nach der Pandemie endlich wieder Tagungen statt. Unser Dank gilt dem Kompetenzteam und allen Bläsern, dass sie durchgehalten haben und jetzt wieder den festlichen Rahmen für unser jagdliches Wirken schaffen.

Wildland-Stiftung

Die Wildland-Stiftung ist nach der Sanierung auf einem gutem Weg, auch hier gilt der Dank den Mitarbeitern und dem Team für die geleistete Arbeit.

„Partner der Natur“ 

In der Serie „Partner der Natur“, die in der „JAGD in Bayern“ und in YouTube veröffentlicht wird, zeigen wir gute Beispiele wie Jäger und Landwirte für die Natur gemeinsam an einem Strang ziehen und sich zusammen für das Tierwohl einsetzen.

Mitgliederverwaltung

Die Software für die Mitgliederverwaltung musste umgestellt werden, weil mit dem alten Programm der Bankeinzug nicht mehr funktioniert hat. Die Umstellung hat nicht so funktioniert wie es geplant und zugesagt war; Schatzmeister Franz Pfaffeneder bittet um etwas Geduld aus den Kreisen der Mitglieder; zusätzliche Kapazität beim Hersteller wurde bereits beauftragt. Die Fa. Ecoplan hat jetzt SEPA-Dateien für die Kreisgruppen erstellt, so dass der Einzug der Mitgliedsbeiträge durchgeführt werden kann. Verzögerungen, für die eine Kreisgruppe nichts kann, gehen zu Lasten des Verbandes und führen auch nicht zu einem Verlust der Stimmrechte beim Landesjägertag.

ASP-Abrechnung

Für ASP-Anträge konnten bereits über 4,1 Mio. EUR ausbezahlt werden. Unser Dank geht an Fr. Kurz, die bereits 3.200 Anträge bearbeitet hat.

Präsentation „Triff sicher“ 

Vizepräsident Roland Weigert präsentierte die ersten Ergebnisse des Schießausschusses zur Fortentwicklung des freiwilligen Schießnachweises. Der Schießausschuss wird weiter daran arbeiten. Die angestrebte Umstellung der Rehwildscheibe für die Jägerprüfung auf eine Organscheibe wird unter Einbeziehung von Dr. Günther Baumer im Schießausschuss diskutiert.

Brauchbarkeit der Jagdhunde

Frank Wagner vom JKA hat in einem 3-seitigen Arbeitspapier (zu finden auf der Website des JKA Bayern) gefordert, dass die Prüfung hinter der lebenden Ente in die Brauchbarkeitsprüfung aufzunehmen ist. Der JGHV stimmt dem aufgrund der Rechtsprechung zu. Es kommt auf die Relevanz für die Jagd an, da Prüfung hinter der lebenden Ente sonst ein Tierschutzvergehen wäre.

Der Präsident schlug dem Präsidium vor, den erarbeiteten Entwurfe als qualifizierte BPO neben der bestehenden BPO aus dem Jahr 1997 in Kraft zu setzen, so dass jede KG selbst entscheiden kann, welche Prüfungsordnung umgesetzt wird. Die alte BPO bleibt somit in vollem Umfang erhalten. Der Präsident wies allerdings auf das Risiko hin, dass bei Übernahme der QBPO 2023 durch das Ministerium die BPO 1997 wegfallen könnte. Das Präsidium stimmte dem Vorschlag des Präsidenten einstimmig zu.

Weiter wurde einstimmig beschlossen, dass die Begleithundeprüfung unverändert bleibt.

Positionspapier „Stoppt den Artenschwund“

Das Positionspapier: „Stoppt den Artenschwund“ des Ausschusses Naturschutz, Niederwild, Landwirtschaft“ wurde bei einer Enthaltung beschlossen; es wird auf dem Landesjägertag vorgestellt.

Präsident Weidenbusch bedankt sich beim Ausschuss für die qualifizierte Arbeit. 

Mentorenprogramm

Das Mentorenprogramm des Ausschusses „Junge Jäger“ wurde einstimmig beschlossen.

Positionspapier „Große Beutegreifer“

Das Positionspapier Bär, Wolf, Luchs wurde zurückgestellt.

Weiterführung des Totfund-Monitorings beim Schwarzwild in 2023

Die Untersuchung von totem oder „auffälligem“ Schwarzwild im Rahmen des so genannten ASP-Monitoring Wildschwein ist das A und O der Früherkennung einer Tierseuche. Diese Früherkennung ist im Ernstfall eine entscheidende Voraussetzung für die schnelle Umsetzung von Bekämpfungsmaßnahmen. Das ASP-Fallwild- oder Totfund-Monitoring gewährleistet seit seiner Einführung 2017 konstant hohe Untersuchungszahlen verendet aufgefundener, verunfallter sowie auffällig erlegter Wildschweine. Die Jäger waren dabei stets ein ganz entscheidender Faktor, und vor allem jetzt vor dem Hintergrund der Seuchengeschehen in Brandenburg und Sachsen, ist ihre Mithilfe mehr denn je gefordert.

Auch wenn Bayern bisher nicht betroffen ist und auch keinen direkten tierseuchenrechtlichen Einschränkungen unterliegt, ergeht die eindringliche Bitte der Veterinärbehörden an die Jägerschaft, die Totfundsuche auch in 2023 aktiv zu betreiben und so viele tot aufgefundene oder krank erlegte Wildschweine wie möglich zu melden und beproben zu lassen, um einen eventuellen Seuchenausbruch sofort zu erkennen. Weiterhin ist es von großer Bedeutung, dass bei der Meldung von Wildschweinkadavern bzw. bei deren Beprobung, der Fundort möglichst genau bestimmt wird. Nur bei genauer Kenntnis des Fundortes können im Seuchenfall angemessene Maßnahmen durch die zuständigen Veterinärämter ergriffen werden.

Um die Jäger für ihre Mühen bei der Seuchenprävention etwas zu „entschädigen“, erhalten private Jäger für die in die Wege geleitete Beprobung bei verendet aufgefundenen Wildschweinen (auch nach einem Unfall) oder krank erlegten Tieren eine Aufwandsentschädigung von 20 Euro pro Tier. Die Auszahlung erfolgt über den BJV nach Bestätigung der Beprobung durch das zuständige Veterinäramt (siehe Antragsformular im Anhang). 

Für Ihre Unterstützung herzlichen Dank.

Aktuelle Entwurmungsaktion bei Schalenwild im tschechischen Grenzgebiet

Nach Informationen des BMEL wurden in Tschechien bereits wieder grenznahe Entwurmungsaktionen bei Wildtieren durchgeführt. Die Behandlung von Wildtieren mit Antiparasitika betrifft nur einzelne Jagdreviere, in denen eine vorangegangenn parasitologische Kontrolle/Untersuchung ein positives Ergebnis erbrachte. Nach dem tschechischen Veterinärgesetz ist der Einsatz von ausschließlich für diesen Zweck von der State Veterinary Administration zugelassene Tierarzneimittel mit antiparasitärer Wirkung bei freilebendem Schalenwild zulässig.  Der Einsatz erfolgte bereits vom 30.01.23-19.02.23 in grenznahen Revieren (an der Grenze zu Deutschland, jedoch nicht zu Bayern). Folgende Schalenwildarten können von der Aktion betroffen sein, sofern sie in den Gebieten vorkommen:  Rotwild, Rehwild, Damwild, Sikawild, Muffelwild und Gamswild. Schwarzwild steht nicht im Focus der „Behandlung“, es kann jedoch nicht gänzlich ausgeschlossen werden, dass auch Wildschweine das Mittel aufnehmen.

Aufgrund der Grenznähe kann nicht ausgeschlossen werden, dass behandeltes Wild aus tschechischen Revieren in angrenzende deutsche bzw. bayerische Reviere überwechselt und dort entsprechend seiner Jagdzeiten (im Zeitraum „offiziell“ betroffen: Schwarzwild) zur Lebensmittelgewinnung erlegt wird. In der Folge ist nicht auszuschließen, dass möglicherweise mit Rückständen von Tierarzneimitteln belastetes Wildbret in Verkehr gebracht wird. Die Feststellung von „Rückständen“ ist zum Zeitpunkt der Schussabgabe jedoch nicht möglich. Da von den deutschen Behörden aktuell nicht auf konkrete Wartezeiten im Zusammenhang der Arzneimittelanwendung bei (potentiell lebensmittelliefernden) Wildtieren hingewiesen wurde, muss von einer Wartezeit von mindestens 28 Tagen ausgegangen werden (Arzneimittelgesetz (AMG) und Verordnung über tierärztliche Hausapotheken (TÄHAV)).

Auch wenn derartige Entwurmungsmaßnahmen bei freilebendem Wild werden in Deutschland nicht durchgeführt werden, besteht die Möglichkeit, dass behandelte Tiere mit den entsprechenden Arzneimittelrückständen aufgrund der Grenznähe aus tschechischen Gebieten in Reviere auf deutscher Seite wechseln und hier erlegt werden. Erst beim erlegten Tier kann durch Untersuchung festgestellt werden, ob ein Arzneimittel aufgenommen wurde. Deshalb obliegt dem Jäger als Lebensmittelunternehmer eine besondere Sorgfaltspflicht. 

Es ist verboten, Wildfleisch in Verkehr zu bringen, das unzulässige Arzneimittelrückstände aufweist. Wir möchten darauf hinweisen, dass Jäger, die potentiell „therapiertes“ Schalenwild z.B. als Hegeabschüsse erlegen, vor einer Vermarktung im Rahmen der erforderlichen amtlichen Fleischuntersuchung außerdem überprüfen lassen müssen, inwieweit Arzneimittelrückstände vorliegen. Weisen Sie bitte den Untersucher auf die Möglichkeit der Arzneimittelaufnahme hin.

Förderung von Drohnen

Beim BLE können wieder Anträge zur Förderung von Drohnen zur Rehkitzrettung gestellt werden. Die Förderquote ist auf 60 Prozent und auf maximal 4000 Euro pro Drohne festgelegt. Antragsberechtigt sind eingetragene Kreisjagdvereine, Jägervereinigungen auf Kreisebene in der Rechtsform eines eingetragenen Vereins oder als Körperschaft öffentlichen Rechts oder Vereine zu deren Aufgaben die Förderung des Jagdwesens oder die Rettung von Wildtieren, vorrangig von Rehkitzen, bei der Wiesenmahd gehören. Wenn Sie Interesse an einer Förderung haben, müssen Sie bis zum 1. September 2022 eine Interessensbekundung beantragen. Nähere Informationen erhalten Sie direkt beim BLE:

BLE – Bundesförderprogramm Rehkitzrettung

Jagdkönigin/Botschafterin der bayerischen Jagd

Wir haben uns auf die Fahnen geschrieben, der Gesellschaft aufzuzeigen, welch wertvollen Beitrag die Jäger hierfür leisten. Die bayerische Jagdkönigin wird uns als Botschafterin der Jagd hierbei unterstützen, die Werte der waidgerechten Jagd repräsentieren, darüber informieren und kommunizieren.